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Cake day: June 26th, 2023

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  • Ich bin nebenbei der Meinung, wenn man E2EE implementiert, dann sollte das idealerweise so ablaufen dass die Schlüssel direkt von Gerät zu Gerät übertragen werden, d.h. ohne Mittelsmann wie die WhatsApp Server oder so. Denn wenn es einen Mittelsmann gibt, dann kann der ja wieder die Schlüssel bei der Schlüsselerzeugung manipulieren oder abgreifen.

    Das würde bedeuten, wenn Alice auf einer Party Bob kennenlernt, dann tauschen sie die Nummer aus und auch den Schlüssel des jeweils anderen (z.B. durch NFC). Dann haben sie geteilte Schlüssel. Erfordert aber zumindest einmalige physische Nähe zum anderen Gerät/zur anderen Person.

    Da liegt denke ich noch an irgendeiner Stelle ein Missverständnis vor. Der Tausch öffentlicher Schlüssel über öffentliche Kanäle jeder Art ist unbedenklich - dafür sind sie ja die öffentlichen Schlüssel. Die privaten dürfen das Gerät nie verlassen oder existieren im Idealfall nur unlesbar auf einer Smartcard o.ä. oder sogar zeitbegrenzt zertifiziert durch einen nur auf Papier irgendwo versteckten Masterschlüssel. Physische Nähe ist nützlich, ersetzt in dem von dir beschriebenen Fall nur eine Zertifizierung der öffentlichen Schlüssel durch einen Vertrauensdienstanbieter, mehr aber auch nicht.



  • Ich kenne mich mit dem Rechtsrahmen da nicht aus, aber ich wäre angesichts der Verbreitung dieser Vergabepraxis schon sehr überrascht, wenn das nicht erlaubt sei.

    Ist es nicht - an der medizinischen und zahnmedizinischen Regelversorgung Teilnehmende haben gesetzlich Versicherten ein festes wöchentliches Sprechzeitenpensum einzuräumen - sollte in den entsprechenden Bundesmantelverträgen drinstehen. Wer sich da sträubt oder sortiert, wendet sich auf dem Papier bereits jetzt gegen den Willen von Gesetzgeber, gba und K(Z)Ven - oder hat, wie du erwähnt hast möglicherweise gar keine Zulassung (und damit keine Verpflichtungen gesetzlich Versicherten gegenüber) und ist gänzlich privat tätig. Ersteres ist leider schwer zu verfolgen, letzteres ist nicht zu verhindern - jenseits der Zwangsverbeamtung aller Medizinberufe - sicherlich auch eine spannende Denkrichtung, aber hat auch wieder nichts mit der PKV zu tun.
    Und gerade das Beispiel von Selbstzahlenden sollte denke ich sichtbar machen, dass eine Mehrklassengesellschaft im Medizinwesen einfach immer nur der Spiegel einer sozioökonomischen Mehrklassengesellschaft ist, oder nicht? Da würde es dann in einer Post-PKV-Gesellschaft einfach mehr Selbstzahlende geben, denen das GKV-“ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” aus dem SGB V missfällt.

    Und weil alles immer komplizierter ist, als man am Anfang annimmt, gebe ich noch zu bedenken:

    • Privatwirtschaftlich betriebene Praxisformen oder Kliniken werden immer einen wirtschaftlichen Anreiz haben, diejenigen Leistungen (und das entsprechende Klientel) zu bevorzugen, die auf der Abrechnung am besten aussehen. Dagegen kann man mit Berufsethos und Aufsichtsbehörden immer nur… begrenzt vorgehen. Das “Problem” ist in der Wirtschaftsform mit eingebacken. In dem Zusammenhang mag ich “Einem Unternehmen Gewinnmaximierung vorzuwerfen ist wie einen Rasenmäher für einen schlechten Haarschnitt verantwortlich zu machen.”
    • Realistisch sollten nur sehr wenige Personen vor dem Rentenantritt auf Facharzttermine jenseits von Allgemeinmedizinern, Kinderärzten und Kieferorthopäden (zumindest wenn du Kieferorthopäden fragst 🙄, aber das ist eine andere Diskussion) angewiesen sein. Selbst das Hautscreening ab 35 machen die meisten Hausärzte mit der entsprechenden Fortbildung. Wer dann eigenmächtig nach einer Woche Rückenschmerzen zum Orthopäden tigert, weil dem die Spritzen lockerer sitzen und die Hausärztin nach der Anamnese nur “Machen Sie endlich mehr Sport, wie ich es Ihnen schon seit 5 Jahren sage!” murrt, wartet nicht nur hoffentlich zu Recht lange Zeit auf einen Termin, sondern klaut diesen Termin leider auch gleichzeitig einer anderen Person, die in wirklich benötigt hätte.
    • In einer alternden Gesellschaft sind Facharzttermine bei nicht im gleichen Maß steigenden Zulassungszahlen leider automatisch dünner gesät, da es, wie angemerkt, mit den berechtigten Facharztbesuchen in der Regel erst im hohen Alter losgeht, dann aber richtig.

    Das waren jetzt sehr viele Worte nur um zu sagen: 1. Universell verpflichtende GKV und Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze wären super, um die Finanzierung der Gesundheitsversorgung fairer zu machen, mehr Geld in die GKV zu spülen und vielleicht auch damit den Leistungskatalog ordentlich zu erweitern. 2. Ich würde einer PKV nicht hinterherweinen, aber dass eine entsprechende Abschaffung irendetwas am Mehrklassensystem rüttelt oder sogar Wartezeiten auf Termine reduziert, halte ich für sehr sehr sehr unrealistisch, da man eigentlich gegen adverse Wirtschaftsstrukturen, unangemessene Erwartungen von Patient:innen, die Einkommensschere und den demographischen Wandel anrennt.


  • Ich würde mir aber eigentlich wünschen, dass das Zwei-Klassensystem abgeschafft und nach medizinischer Notwendigkeit statt dem Geldbeutel des Patienten priorisiert würde.

    Ich würde bestreiten, dass diese Priorisierung, in welchem Ausmaß auch immer, sonderlich viel mit Kassenstrukturen zu tun hat und dementsprechend auch nicht über Kassenstrukturen gelöst werden kann. Vertrags(zahn)ärzt:innen zum Beispiel können bereits jetzt qua Vertrag - der ihnen den Zugang zu Kassenpatient:innen ja erst ermöglicht - nicht wirklich viel wählen, aussuchen oder sortieren. Ob dann irgendwo die Zulassung ein bisschen mehr ausgereizt wird als anderswo und z.B. nur Neupatient:innen aufgenommen werden, die sich auch zwei mal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung aufschwatzen lassen, ist bestenfalls eine (miese) individuelle Entscheidung der Z-Praxis und ein Versagen der entsprechenden KZV, hat aber eben nichts mit den Kassen zu tun.
    Wenn man nun natürlich alle Privatleistungen erschöpfend in die Regelleistungskataloge der GKVen aufnehmen würde, hätte sich das auch erledigt, aber da sind wir dann auch wieder fern von “medizinischer Notwendigkeit” (und der gba würde implodieren 😁).


  • Ich glaube, solange die GKV freiwillig ist, spült eine Erhöhung der Beiträge nicht notwendigerweise mehr Geld in die Kassen. Schon jetzt entscheiden sich viele - auch schon unter der Beitragsbemessungsgrenze - für PKVs, da die vor allem in jungen Jahren deutlich günstiger sind. Vergrößert man diese Beitragslücke weiter, so werden sicher nochmal mehr aussteigen und sich nach Alternativen umsehen. Vor allem, wenn die Erhöhung durch die Presse breitgetreten wird (was sicher so wäre).

    Sehe ich ähnlich. Die Beitragsbemessungsgrenze gehört sicherlich abgeschafft, aber als erster Schritt ergibt es einfach keinen Sinn. Frühstens nach einer verpflichtenden GKV kann man das machen.

    Aus meiner Sicht sollte man die PKV abschaffen.

    Müsste man denke nicht einmal. In dem Moment, wenn alle Personen gleichermaßen bemessen am Einkommen in die GKV einzahlen, sollte es doch egal sein, ob sich der/die ein oder andere noch mit privaten Zusatzversicherungen eindecken möchte.