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Cake day: March 8th, 2025

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  • Öffentlicher Verkehr, der nach Linien organisiert und Takt organisiert ist, wird mit abnehmender Mobilitätsbedarf (Personenanzahl) pro Fläche keine Verbesserung bringen. Mit höherem Takt, wird die Anzahl unnötiger oder fast Leerfahren steigen und dient weder einem wirtschaftlichen noch einem Klimaziel.

    Rufbusse sind ein Anfang. Sie vermeiden unnötige Umwege.

    Der größte Teil der notwendigen Fahrten sind bereits vorher bekannt. Wir sollten es bequemer machen diese vorher anzumelden. Der ÖPV wird öffentlich finanziert um ein gutes Mindestmaß an Mobilität zu gewährleisten. Was, wie auch du schreibst eine minimal Akzeptable Wartezeit beinhaltet. In deinem Beispiel wäre hätte der ÖPV die gesamte Fahrtzeit des Zug als Anfahrtszeit, sofern dad Unternehmen die Information hätte. Wieso können wir nicht von den Fahrgästen erwarten die Fahrt frühestmöglich anzumelden um eine dynamische Routenplanung zu machen. (Wer kein Smartphone nutzen möchte, gerne telefonisch mit ggf. etwas weniger Information zur Abhol- bzw. erwarteter Ankunftszeit.)

    Der ÖPV hätte dann die aufgabe innerhalb eines bestimmten Gebiet, bestimmte Haltestellen innerhalb von Zeit X anzufahren, was einer Taktung entspricht.

    Die Bereitschaft wird sich der Dienstleister jedoch zahlen lassen.


  • Bestmöglich heißt doch schlicht “löst das Problem möglichst nachhaltig und beugt bestenfalls erneutem Auftreten/Folgeproblemen vor”.

    Ich hoffe du meinst “nachhaltig” im Sinn des Patienten. Gerade bei Menschen für die ausschließlich noch die Möglichkeit einer palliative Behandlung gegeben ist, wird es schwierig. Noch schwieriger wird es, wenn diese sich nicht mehr äußern kann oder die Situation nicht mehr selbst begreift.

    Hier gibt es keine eindeutige Problemlösung. Es gibt nur Lösung im Sinn, des unbekannten Willens, des Patienten. Ab wann macht eine Maßnahme keinen Sinn mehr? Wenn Sie das Leben nicht mehr um Tage, Monate oder Jahre verlängert? Wenn die aktuell notwendige Maschine oder andere Ressource bei einem vorhandenem,anderen Patienten mehr Tage an Lebenszeit erwarten lässt?

    Die Crux ist, dass es keine eindeutige richtige Entscheidung gibt und diese Enscheidungen bereits seit Jahren regelmäßig gefällt werden.


  • Nein, keine “Mindestens-” oder “Zusatzleistungen”.

    Eine Mindestleistung ist bei einer Bürgerversicherung nicht mehr notwendig.

    Zusatzleistungen wie ein Einbettzimmer, Krankentagegeld, Reiseimpfungen, Bergung bei Ausübung von speziellen Sportarten, usw. sind als Leistungen eines Gesundheitssystem, das über allg. Steuern finanziert wird, durchaus in Frage zu stellen. Ich sehe jedoch auch keinen Grund, weshalb man sich nicht gegen die Kostenübernahme versichern sollte.

    Das führt nur weiter dazu, dass weniger vermögende Menschen schlechteren Zugang zum Gesundheitssystem haben als vermögendere Menschen.

    Die Ressourcen (Personell, Technisch, Rohstoffe) in einem Gesundhetssystem sind begrenzt. Wir sprechen nur davon, auf welche Art wir diese Verteilen. Verteilen nach wirklichem Bedarf endet in einer Definition des Notwendigen. Nach Verfügbarkeit endet in einer möglichst gleichmäßigen, jedoch niedrigen Leistung.

    In allen Fällen einen Leistungskatalog benötigen und definieren müssen. Es wird immer neue Ideen, Technik und Ansätze geben, die darin noch nicht enthalten sind. Wir sollen es Menschen, in ihrer Not, überlassen, ob diese auch Alternativen oder Ergänzungen eventuell selbst finanzieren. Notfalls, auch über eine von ihrem selbst bezahlten Versicherung.

    Der atugang zum Gesundheitssystem ist hierdurch nicht schlechter. Es birgt nur die Gefahr, dass nach aktuellem Entwicklungsstand sinnvollen Maßnahmen aus Kostengründen als sinnlos deklariert werden. Andererseits wird auch weniger Geld für nur möglicherweise sinnvolle Maßnahmen ausgegeben und weniger Erfahrungen damit gesammelt.

    Es bleibt bei dem Problem der Definition von “sinnvoll” für Einzelfälle.


  • Jetzt lass uns bitte nicht so tun, als wäre eine Laienmeinung und evidenzbasierte Forschung auch nur ansatzweise gleichwertig.

    Es sollte keine Gleichwertigkeit herstellen, sondern die breite der unterschiedlichen Auffassungen darstellen.

    Natürlich kann man einen Katalog schreiben, welche Behandlungen zugelassen werden und ggf Möglichkeiten für Ausnahmesituationen definieren,…

    Der Katalog existiert schon. Allerdings als Leistungskatalog, den alle Krankenkassen anbieten müssen.

    Wieso sollte man jedoch verbieten eine zusätzliche Versicherung anzubieten, die einem die Kosten für Zuckerkugeln erstattet? Sofern das Geschäftsmodell nicht defizitiär oder unlauter ist, sehe ich kein Problem darin. Durch den Leistungskatalog ist die bestmögliche Gesundheitsversorgung durch Experten ja bereits festgelegt.


  • Begriffe wie “ausreichend” und “bestmöglich” sind nicht eindeutig. Sie werden von jeder Person selbst gewertet. Der eine fühlt sich nach der Einnahme von Zuckerkugeln besser und zählt diese bis zum Nachweis eines Schadens zur bestmöglichen Gedundheitsleistung. Ein anderer fordert einen wissenschaftlichen Nachweis um dies zu einer Gedundheitdleistung zu zählen.

    Sobald ein System den Leistungsempfänger und den Finanzierenden trennt, wird eine Definition notwendig. Wieso sollte man Menschen einschränken sich gegen irgendetwas zu versichern?

    Doch auch wenn es eindeutig wäre, müssten wir von einer Unterfinanzierung ausgehen, was eine Abwägung dee Maßnahme zum Nutzen und Erreichbaren zu Folge hat. Alternativ würde für alle die Versorgungsleistung sinken.



  • Ich kann dieser Argumentation folgen. Wenn man den Beitrag jedoch als Solidarprinzip in reingorm betrachtet, wäre eine Abschaffung der Gesetzl. Krankenkasse der richtige Ansatz.

    Eine steuerfinanzierte Gesundheitsleistung für alle wäre in diesem Fall der Ersatz. Die Strukturen existieren ja bereits. Man könnte die Beihilfe und dessen Organisation als Bürgerkrankenabsicherung ausbauen. Jeder erhält so die im Leistungkatalog definierte Mindestleistung. Wer mehr Leistung möchte, kann das über priv. Zusatzversicherungen finanzieren. Einen eigenen Krankenkassenbeitrag würde es jedoch nicht mehr benötigen. Eventuell jedoch eine Erhöhung der Einkommens-, Kapitalertrags-, Tabak-, … -steuer.









  • Ich musste erstmal nachsehen, wann dieser Artikel veröffentlicht wurde und frage mich was neu ist? Werden gegebenenfalls keine schuleigenen Ausnahmeregeln zugelassen? Ich dachte das grundsatzliche Verbot wäre bereits Alltag aller Schüler in Deutschland.

    Bayern hat seit längerem ein grundsätzliches Verbot privater Nutzung in der Bay.Schulordnung ( Art. 56 Abs. 5 BayEUG ) Ausnahmeregelungen dürfen jedoch von der Schule selbst in den Hausregeln definiert werden.

    Lt LeChat scheint diese Vorgabe auf Landesebene, bisher eine Ausnahme zu sein. Meist ist in,der Schulordnung geregelt, dass die Schule es selbst bestimmen und durchsetzen sarf. In Hessen soll ein Verbot ab nächstem Schuljahr gelten.

    Ist das wirklich ein Problem, dass unsere Schüler noch berührt? Es sieht so aus, als würde hier eine Regelung der allgemeinen, bereits jetzt gelebt und umgesetzten Schulleben angepasst.



  • Das BIP steigert man durch Automatisierung und Spezialisierung mittels Arbeitsteilung. Das muss sich lohnen.

    Der gesamte erdte Absatz mit diesem Statement ist Vollkommen richtig!

    Abgesehen davon arbeiten Naturvölker vier Stunden am Tag. … … Es ist also noch etwas Luft da, was Arbeitszeitreduzierung angeht.

    Du unterschägst hier, dass Naturvölker sich mit dem Notwendigsten zufrieden geben und einige Risiken selbst tragen (Möglicherweise auch unfreiwillig). Der von uns geforderte Mindeststandard spielt hier eine größere Rolle.

    Das Dilemma der Elite ist, dass nur wenige Menschen arbeiten müssten, wenn wir konsequent alles automatisieren würden. Dann gibt es aber niemanden, der diese Menschen zur Arbeit zwingt.

    Das ist Dilemma der Elite ist, dass diese wenigen die Macht über die Automatisierung und weitere Gestaltung bekommen würden und diesbezüglich keine Rolle mehr spielen.

    Das Dilemma, existiert jedoch nur theoretisch in einem geschlossenen System.

    Freiwillig passiert das dagegen nicht, denn sonst hätten wir das schon gemacht.

    Sehr viele Startups beweist das Gegenteil. Allerdings fehlt die Freieilligkeit bei der Finanz-Elite das zu unterstützen und ihrer Verantwortung nachzukommen.

    Also passiert viel sinnlose, unerfüllende Arbeit, die nicht gut bezahlt werden kann, weil sie nicht produktiv ist.

    Den Schritt zur sinnlosen Arbeit erhalten man, wenn man diese im Stunden misst. Den Zusammenhang mit deinen vorhergehenden ist mir etwas zu weit.

    Das Problem ist die fehlende Ausrichtung an gemeinsamen Zielen. Wir brauchen mehr Partnerschaft im Erfolg und Misserfolg. Das macht die Diskussion über mehr oder weniger Arbeitsstunden überflüssig.



  • Scheinbar gibt es seit letzter Jahr dedizierte Abstellplätze.

    Frankfurt.de

    Eine stadtweite Lösung fürs Problem der wild auf Gehwegen geparkten Leih-E-Scooter und -fahrräder fordert die Frankfurter Behinderten-Arbeitsgemeinschaft (FBAG).

    Grüne finden: Abstellverbot „funktioniert gut“

    CDU: Stellplätze an falschen Stellen

    Was ist nun das Problem? Ist es,wildes Parken von Fahrrädern, da die eingeführte Maßnahme nur Leihanbieter in die Pflicht nimmt?

    Sollte die Maßnahme ausgeweitet werden und das Problem ist, dass sie nicht stadtweit greift?

    Ist die Maßnahme nur mit falscher Priorität oder realitätsfremd am Bedarf umgesetzt? Oder funktioniert diese einfach nicht?

    Es,sind sich scheinbar alle einig, dass das Problem von Zweirrad-Falschparkern ein Ärgernis ist und noch besteht.

    Ausser einer allgemeinen Unzufriedenheit und einer Forderung eines Komplettverbot von einer Gruppe, die zu fast zu 100% keinen Escooter Nutzen bzw. bzw. direkt von diesen profitieren, ist im Artikel nur wenig Inhalt.