

Ich finde diesen Teil des Artikels bedenklich:
Ein anderer Jurist aus der rechtsextremen Szene ist bereits bis vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen, hat dort aber verloren. Das OLG Bamberg hatte demnach das Mitglied der Neonazi-Partei “Der III. Weg” zu Recht nicht als Referendar zugelassen.
Für den Mann, der sich mit dem Zeigen des Hitlergrußes und dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte strafbar gemacht hat, war das aber vom Ergebnis her fast egal: Er hatte es auch in einem anderen Bundesland versucht und in Sachsen nach einer Entscheidung des dortigen Verfassungsgerichtshofs die Ausbildung machen können. Er ist inzwischen als Rechtsanwalt in Bayern tätig.
Everydoor kannte ich noch nicht. Danke dafür!