

Ich kann sein Argument schon nachvollziehen. Wenn die Einsatzbeamten sowieso dort im Dienst waren, warum sollte er dann für die Personalkosten aufkommen? Eigentlich sollte er nur zusätzliche Kosten erstatten müssen.
Auch bekannt als:
Ich kann sein Argument schon nachvollziehen. Wenn die Einsatzbeamten sowieso dort im Dienst waren, warum sollte er dann für die Personalkosten aufkommen? Eigentlich sollte er nur zusätzliche Kosten erstatten müssen.
Das ist die Lösung für all die Säle, die Kommunen gegen ihren Willen für Naziparteitage vermieten müssen.
Ah ja, „krebserregende WHO-Fasern“.
Ein Glück, dass das Bundesverfassungsgericht das anders sieht als du.
Da der Tod zum Leben dazugehört, gehört zum selbstbestimmten Leben auch ein selbstbestimmter Tod.
Jetzt wüsste ich gerne, worum es im Streit damals ging. Mein Tipp: Der Rentner hat sich daran gestört, dass der Baum zu viel „Schmutz“ verursache.
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Ich möchte niemandem Korruption unterstellen, aber ich glaube, da wurde eher teurer Wein gesoffen.
Wzf. Ich dusche schon immer nach dem Dienst (mit Patientenkontakt), weil ich von dem, was im Krankenhaus so rumschwirrt, möglichst wenig zu Hause haben möchte. Wenn man jetzt noch die schmutzige Kleidung mit nach Hause nehmen müsste, wäre die Besiedelung mit irgendwelchen ekligen multiresistenten Erregern quasi garantiert.
Gerade bei Handtüchern oder Bettwäsche könnte das schon ein deutliches Problem darstellen. Wenn jemand Durchfall hat, kann das durchaus durch langlebige Keime ausgelöst sein, die man nicht an andere Personen (oder mit größerer Zeitverzögerung an sich selbst) weitergeben möchte.
»Es ist nur ein Anfangsverdacht, alles muss ausgewertet werden«, sagte Staatsanwältin Katrin Herbst in Halle (an der Saale) der Nachrichtenagentur dpa. Zuvor hatte die »Welt« berichtet. Bei Durchsuchungen nach dem Anschlag seien Datenträger mit Material gefunden worden, die nun ausgewertet würden, sagte die Staatsanwältin. Bis zur Auswertung gelte die Unschuldsvermutung.
Wieso muss eigentlich jeder „Anfangsverdacht“ an die Öffentlichkeit kommuniziert werden? Welches begründete öffentliche Interesse besteht darin? Das ist extrem ehrverletzend – und wenn sich das dann nicht bewahrheiten sollte für nichts.
Versteht mich nicht falsch: ich will nicht einen mutmaßlichen Mörder als Person in Schutz nehmen, sondern ich sehe da Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit. Mit einer solchen Aussage könnte man im Prinzip jeden fertigmachen: Politikys, Aktivistys etc.
Das ergibt sowieso keinen Sinn, da es sich auf jeden Fall um Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) handelt.