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Dobrindt, der selbst kein Jurist ist, hat sich darüber einfach hinweggesetzt. Der Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts war für viele Juristen nun wirklich keine Überraschung. Auch Dobrindt muss damit gerechnet haben - und was macht er? Er tritt vor die Presse und sagt wörtlich: “Es gibt keinen Grund, aufgrund einer Gerichtsentscheidung, die heute hier erfolgt ist, in diesem Einzelfall unsere Praxis zu verändern.”
Aber in einem Rechtsstaat sollte nicht das persönliche Rechtsverständnis eines Ministers oder seiner Partei entscheidend sein, sondern das geschriebene Gesetz und die Auslegung durch die unabhängige Justiz. Und wenn ein Innenminister - also der Mann, der auch die Polizei verantwortet - öffentlich erklärt, sich von Gerichtsentscheidungen nicht beeindrucken zu lassen, dann signalisiert er: Recht gilt nur, wie es mir passt.
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Eine Bundesregierung, ein Innenminister, von dem nach einer Gerichtsentscheidung kein selbstkritisches Wort zu hören ist - das ist besorgniserregend. Und gruselig. Und bei einem Seitenblick in Richtung USA stellt sich die Frage: Wollen wir dahin?
Dass es keine Mitwirkungspflicht gibt, macht keinen Sinn. Sie wollen Asyl, nach dem Dublin-Verfahren werden sie es hier nicht bekommen, also muss es in ihrem Interesse sein, das Problem zu lösen. Wir dürfen nur nicht in die Falle geraten, ihnen den Aufenthalt als “wir warten darauf, dass ihnen einfällt, wo sie eingereist sind” so angenehm zu gestalten, dass sie das als besser ansehen, als im Ersteinreiseland Asyl zu beantragen.
Und dass das Dublin-Verfahren sehr problematisch ist und besonders die südlichen EU-Staaten stark benachteiligt, dass ist noch ein anderes Problem. Ja, die Asylanten sollten gerecht auf die EU-Staaten aufgeteilt werden, aber wenn Du versuchst, “gerecht” zu definieren, wird es sehr, sehr schwierig.