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Cake day: June 24th, 2024

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  • Das Gericht hat genau das bemängelt, dass die Behörden eben nicht nach dem Dublin Verfahren verfahren sind, was sie aber hätten tun müssen.

    Personen, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, dürfen nicht ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates für die Prüfung des Asylantrags zurückgewiesen werden. Das hat das Verwaltungsgericht in mehreren Eilverfahren entschieden.

    […]

    Die Zurückweisung der Antragsteller sei rechtswidrig. Die Bundesrepublik sei nach der Dublin-Verordnung der EU dazu verpflichtet, bei Asylgesuchen, die auf deutschem Staatsgebiet gestellt werden, in jedem Fall das in dieser Verordnung vorgesehene Verfahren zur Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats vollständig durchzuführen (so genanntes „Dublin-Verfahren“). Die Antragsteller hätten ein entsprechendes Asylgesuch geäußert, sodass ihnen der Grenzübertritt erlaubt und das Dublin-Verfahren in Deutschland durchgeführt werden müsse. Die Bundesrepublik könne sich nicht darauf berufen, dass die Dublin-Verordnung angesichts einer Notlage unangewendet bleiben dürfe. Insbesondere könne sie die Zurückweisungen nicht auf die Ausnahmeregelung des Art. 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen. Es fehle dafür bereits an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Antragsgegnerin.

    […]

    https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1565917.php

    Der Schutz des Rechtsstaates gilt für ausnahmslos jeden.





















  • […]

    Die Begründung ist ja der Vergleich mit den USA: Wenn wir nicht so viel zahlen, dann gehen die Vorstände halt alle weg.

    Aber das stimmt gar nicht, weil es diesen Markt nicht gibt. Ich habe mir regelmäßig die 100 größten Unternehmen Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, der USA, Japans und Chinas angeguckt, und wie viele Ausländer es da eigentlich in den Vorständen gibt. Das ist ein sehr geringer Prozentsatz in den meisten Ländern. Im Grunde bleibt das Management also in fast allen Ländern in rein nationalen Händen.

    Demnach sollten wir die Dax-Gehälter kürzen?

    Ja, das könnten wir. Es gibt Wirtschaftsprüfer, die sagen: Man könnte problemlos die Gehälter der Dax-Bosse halbieren, ohne dass einer von denen ginge.

    […]

    Amen.